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09 | 02 | 2010
Wichtige Regeländerungen ab 1.1.2010
Geschrieben von Administrator   
Montag, 4. Januar 2010

Wichtige Regeländerungen ab 1.1.2010

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Regel 162.5
Wenn ein Läufer nach Meinung des Starters ,
(b) dem Kommando »Auf die Plätze« oder »Fertig« nicht nachkommt oder in einer angemessenen Zeit  nicht die endgültige Startstellung einnimmt oder
(c) nach dem Kommando »Auf die Plätze« andere Läufer in dem Lauf durch Laute oder anderweitig stört,
hat der Starter den Start abzubrechen.
Der Schiedsrichter soll den Läufer entsprechend den egeln 125.5 und 145.2 wegen ungebührlichen Verhaltens verwarnen (oder disqualifizieren, wenn die Regel zum zweiten Mal während der Veranstaltung erletzt wurde).

Regel 162.7
Ausgenommen im Mehrkampf muss jeder Läufer, er für einen Fehlstart verantwortlich ist, disqualifiziert werden

Das heißt, dass alle Läufer, die einen Fehlstart machen, bereits beim 1. Fehlstart zu disqualifizieren sind!
Diese Regel wird in Österreich SOFORT  ab der U18 - Klasse (Jugend) und höher umgesetzt.

Im Mehrkampf ist jeder Läufer, der für einen Fehlstart verantwortlich ist, zu verwarnen. Ein Fehlstart je Lauf ist erlaubt, ohne dass der für den Fehlstart verantwortliche Läufer disqualifiziert wird. Jeder Läufer, der einen weiteren Fehlstart in diesem Lauf verursacht, ist zu disqualifizieren (siehe auch Regel 200.9c).

Quellen:

http://www.iaaf.org
Hessischer Leichtathletikverband

 

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 7. Januar 2010 )
 
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